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TRGS 529
TRGS 529

Die neue TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" - ein Problem? Nicht mit uns. Sichere Anwendung ist einfach!

Seit dem 16.07.2024 greift die neue Version der "Technische Regeln für Gefahrstoffen" (TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas). Wir könnten dir jetzt erzählen, dass sie ganz neue Bestimmungen beim Einsatz von Spurenelementen mit sich bringt.

Du fragst dich jetzt bestimmt, auf welche Gefahrenhinweise du in Zukunft genau achten musst und welche Veränderungen die Regel in deiner täglichen Arbeit mit sich bringt. Klingt irgendwie nach einer riesigen Umstellung, oder? Kann schon sein – aber nicht mit uns und unseren Produkten.

Wir bei Schaumann BioEnergy haben uns bereits vor Jahren dazu entschieden, Cobalt- und Nickel-EDTA-Komplexe zu verwenden, die kein krebserregendes Potential haben. Und das bei maximaler Bioverfügbarkeit!

Auf was du also achten musst, wenn du unseren fermentierbaren Sack in deiner Biogasanlage verwendest? Ganz einfach: Auf gar nichts! Mit uns bist du auf der sicheren Seite und kannst einfach so weitermachen wie bisher. Für alle anderen gilt: Du musst prüfen, was du da einsetzt! Denn für dich als Biogasanlagenbetreiber gilt die Pflicht zur Substitutionsprüfung. Solltest du auf deinen Produkten einen Torso oder Totenkopf finden, empfehlen wir dir dringend, dich bei uns zu melden.

Und um wie wenig du dich wirklich kümmern musst, wenn du bereits bei uns Kunde bist, zeigt auch unsere Grafik:

Siehst du. Um nichts!

Trotzdem noch skeptisch? Unsere Kollegen Bettina und Burkhardt haben alle Infos zur TRGS 529 in dem folgenden Video für dich zusammengefasst. So bleibt keine Frage unbeantwortet. Und falls du doch noch die ein oder andere Frage hast, schreib uns gern unter oben genannten Kontakt. Wir freuen uns auf deine Nachricht!