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Novelle der TRGS 529

16.07.2024 

Nach einem mehrjährigen Revisionsprozess wurde am 16.07.2024 die Novelle der TRGS 529 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Amtsblatt veröffentlicht.

Was ist neu im Bereich der Zusatzstoffe und Spurenelemente und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

KURZ UND KNAPP

Mit der Novelle der TRGS 529 wird auch das Kapitel zum Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen mit Blick auf die Spurenelemente Cobalt und Nickel weiter verschärft.

Konkret wird jetzt darauf hingewiesen, dass auch Cobalt- und Nickel-EDTA-Komplexe gleichbehandelt werden müssen wie die als krebserregend eingestuften, anorganischen Cobalt- und Nickel-Salze (z.B. Chloride und Sulfate). Dieser Passus gilt jedoch nicht, wen der „Nachweis mit biologischen Tests erbracht wurde, dass die für die Krebsentstehung relevanten Mechanismen nicht hervorgerufen werden“.

NACHWEIS ERBRACHT

Für unsere Cobalt- und Nickel-EDTA-Komplexe liegt der Nachweis vor: Sie haben kein krebserregendes Potential, zudem sind sie maximal bioverfügbar und hoch wirksam!

Folglich ergibt sich für den Einsatz unserer Spurenelementmischungen keine Änderung, unser fermentierbarer Sack bleibt, wie er war: EINFACH SICHER!

Weitere Infos zur neuen TRGS 529.

 

Grafik TRGS konform